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Gärten nach unseren Bedürfnissen! – Teil 2

In den letzten Monaten gab es immer wieder Schwierigkeiten mit den Wohnungsbaugesellschaften. Die Interessenlage sind unterschiedlich, doch die Bewohner*innen wünschen sich eine Einigung. Ein Brief einer Riederwälderin, in dem sie über ihre Erfahrungen berichtet:

Hallo Riederwälder, 

ich bin Mutter einer zweijährigen Tochter und wohne seit drei Jahren im Riederwald. Wir wohnen im Erdgeschoss und haben einen eigenen Garten, der zu unserer Wohnung gehört. Unser Garten ist meine Seele! Ohne grüne Fläche kann ich nicht leben. Es gibt nichts Schöneres als etwas Neues zu schaffen und zu pflegen.

Wir haben unseren Garten bedarfsgerecht eingerichtet bzw. angelegt. Es ist immer wieder etwas Veränderung drinnen.  Ich bin nicht umsonst von Seckbach in den Riederwald umgezogen. Diese wenig gebliebenen Waldstücke  und wir mit ihm sind Kulturerbe! Wir als Mieter gestalten unseren Freiraum unter berücksichtigen der Gartenordnung je nach Bedürfnissen und Ereignissen! Denn die Corona-Zeit ist ein besonderes Ereignis! Wir als Familie beschlossen erstmal keinen Urlaub zu machen (war ja eh nicht möglich) und diesen zum großen Teil im Garten zu verbringen. Das hat dazu geführt, dass ich einige unschöne Erfahrungen mit unserem Vermieter, der ABG, machen musste. Von diesen Erfahrungen will ich Euch gerne berichten.

Wenn ich eine schriftliche Anfrage mache, kriege ich in der Regel eine Antwort per Anruf. Leider ist die mündliche Antwort nicht immer richtig. Meistens beschränken sich die Antworten sowieso auf ein „Nein“. Persönlich bin ich mit unserem Sachbearbeiter durchaus zufrieden, er wirkt engagiert. Aber letztlich vertritt er die Interessen der ABG und diese sind für mich als Mieterin nicht immer nachvollziehbar.

Ein Beispiel: Auf der Straße vor unserem Haus fahren viele Autos. Für unser Kind ist das eine Gefahrenquelle. Wir wollten deshalb gerne ein Tor in unseren Garten bauen, damit unser Kind nicht auf die Straße laufen kann. Doch die Antwort der ABG war: Ein Gartentor ist verboten! Für mich ist das nicht nachvollziehbar, auch deshalb, weil es durchaus Nachbarn gibt, die ein Gartentor haben. Natürlich ist uns klar, dass ein Gartentor die Feuerwehr im Notfall nicht behindern darf. Aber das kann man beim Bau des Tores ja berücksichtigen.

Ein anderes Beispiel: Als Mieter sind wir dazu verpflichtet den Rasen unseres Gartens zu gießen. Leider ist die Beschaffenheit des Bodens sehr schlecht, deshalb müssen wir sehr häufig gießen. Wir haben aber keine eine extra Wasseruhr für den Garten. Und eine Regentonne dürfen wir auch nicht aufstellen, weil die Regenrinne Eigentum der ABG ist und deshalb nicht von uns genutzt werden darf. Das bedeutet, dass wir jedes Jahr viel Geld für die Bewässerung des Gartens zahlen müssen.

Noch ein Beispiel (der Hammer): Unsere Hecken sind komplett von einem Schädling befallen – dem Dickmaulrüssler – der alles kaputt frisst. Als ich das vor einigen Monaten der ABG mitteilte war die Antwort von der ABG, dass der Käfer im Herbst von allein verschwindet. Vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt habe ich aber erfahren, dass die Pflanzen sehr wohl behandelt werden müssen, weil sie sonst kaputt gehen. Also habe ich von meinem Geld für 100€ ein Mittel gekauft, um den Käfer zu bekämpfen. Auch auf den gemeinschaftlichen Grünflächen, für deren Pflege eigentlich die ABG verantwortlich ist. Alles in allem entstehen so für uns viel mehr Mietkosten, als wir laut Vertrag eigentlich zahlen müssten.

Ein anderes Thema sind Sonnen-, Regen- und Sichtschutz. Auch da bekommen wir von der ABG immer wieder zu hören, dass nicht in Ordnung ist, was wir machen. Angeblich entspricht es nicht den Vorstellungen des Architekten. Ich denke mir, dann hätte sich der Architekt doch von Anfang an gute Lösungen überlegen sollen.

Ich würde mir etwas mehr Offenheit und Unterstützung von der ABG wünschen!