Am Anfang von Corona war uns schnell klar, dass diese neue Situation für uns große persönliche Einschränkungen für den Sommer bedeuten würde. Da wir unseren gesamten Jahresurlaub absagen mussten, brauchten wir eine Alternative, um ein bisschen Erholung von der Arbeit zu bekommen. Genauso ging es auch vielen unserer Nachbar*innen: Spielplätze, Schwimmbäder und Freizeitaktivitäten wurden in die Gärten verlegt und Kinderplanschbecken, Trampoline und Sandkästen aufgestellt. Viele tolle Gärten und Dachterrassen sind so entstanden, ganz nach eigenem Geschmack und Bedürfnis.
Wir selbst nahmen uns den Kinderspaß zum Vorbild und wollten ein „Planschbecken für Erwachsene“ bauen. Das stellte uns allerdings vor große Herausforderung: Die vorhandene Rasenfläche und generell die Beschaffenheit des Bodens unseres Gartens sind erbärmlich. Diese Problematik teilen wir mit vielen Nachbar*innen. Genauso wie die Tatsache, dass sich die ABG als Eigentümerin für dieses Problem nicht verantwortlich fühlt. Nach langen Überlegungen entschieden wir uns dazu, eine flexible, luftdurchlässige Unterkonstruktion für unser Planschbecken zu bauen. Solche flexible Unterlagen haben zum einen den Vorteil, dass sie bei Bedarf (wie ein Sandkasten oder ein Trampolin) einfach im Garten verschoben werden können. Und vor allem benötigen sie laut Gartenverordnung und Mietvertrag keiner extra Genehmigung durch die ABG.
Mit großer Freude bauten wir unseren „Pool“ auf der Unterlage auf und ließen die Pandemie für einen Augenblick des Glücks hinter uns. Leider hielt dieses Glück aber nur vier Wochen an. Da erhielten wir nämlich einen Brief von der ABG, in dem wir aufgefordert wurden, die Unterlage zu entfernen. Als ein Grund für diese Aufforderung wurde genannt, dass unsere Unterlage nicht dem „einheitlichen Erscheinungsbild“ der Siedlung entspräche. Für uns war das nicht nachvollziehbar. Unserer Ansicht nach sah unser Garten viel besser aus als das „einheitliche Erscheinungsbild“, für das die ABG auf den gemeinschaftlichen Grünflächen verantwortlich ist.
Wir setzten uns daher mit der ABG in Verbindung und baten wiederholt um ein klärendes Gespräch. Auch das Nachbarschaftsbüro und der Ortsbeirat setzten sich für uns ein. Doch es half alles nichts: Die ABG droht uns mittlerweile mit einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren. Und das, obwohl wir uns immer gesprächs- und kompromissbereit gezeigt haben. Betroffen sind auch nicht mehr nur wir, sondern auch andere Nachbar*innen aus unserer Straße, die die Corona-Zeit genutzt haben, um ihre Gärten zu verschönern.
Wir alle ärgern uns sehr über das Verhalten und die Ignoranz der ABG. Gerade während Corona hat sich doch gezeigt, wie wichtig der eigene Garten für viele Menschen ist! Außerdem leben wir im Riederwald in einem Stadtteil, der ursprünglich als „Gartenstadt Riederwald“ geplant und gebaut wurde. Wir fordern, dass wir unsere Gärten so nutzen können, wie es unseren Bedürfnissen entspricht (selbstverständlich unter Einhaltung der Vorgaben unserer Mietverträge). Wir fordern, dass sich die ABG um eine ordentliche Pflege der gemeinschaftlichen Grünflächen kümmert, anstatt uns anzuzeigen. Und vor allem fordern wir, dass wir angehört werden, anstatt uns zu ignorieren und uns zu bedrohen.
Haben Sie ähnliche Probleme mit der ABG Holding?
Werden auch sie ignoriert?
Dann können Sie sich gerne an das Nachbarschaftsbüro Riederwald wenden.