Aktuell läuft wieder ein neues Planänderungsverfahren. Wie sich zeigt: Es kommt erneut viel Ungemach auf den Riederwald zu, wenn wir Riederwälder nichts unternehmen – aber das muss so nicht sein: Anwohner, Eltern der Pestalozzischüler – alle können sich einfach und kostenlos per Einwendung einbringen. Die BIR(iederwald) zeigt wie es geht auf www.bi-riederwald.de.
Hier beispielhaft zentrale Punkte aus den Planungsunterlagen (zentral hinterlegt beim UVP Verbund:
BAB 661 – Ostumgehung Frankfurt am Main; Planänderungsverfahren – UVP (uvp-verbund.de)
, wie der Riederwald im aktuellen Verfahren (bis April) betroffen ist (Verlinkungen zu relevanten Ordner auf der Seite der BIR(iederwald):
I) Ausbau A661:
a) Grenzwertüberschreitungen beim Lärm:– Theodor-Haubach Weg, Johanna Tesch Platz, Schultze-Delitzsch Str., Wohnhäuser am Erlenbruch: Viele Wohnungen mit Überschreitung der Lärmgrenzwerte insbesondere in der Nacht (Berechnungen liegen auch für die Vaterstraße (Pestalozzischule und Wohnblöcke, Rümelinstr. und Schäfflestr. vor)
Forderung: A661 Ostseite braucht es eine höhere Lärmschutzwand entlang des AD Erlenbruchs.
– Verlärmung Schrebergärten (evtl. sogar im Besitz der Stadt Frankfurt?) und Naherholungsgebietes (wohl auch Eintrachtsportgelände) entlang des Weges zwischen VGF-Betriebshof entlang der U-Bahn Richtung Bornheim (östliche Seite der A661)Forderung: Errichtung einer Lärmschutzwand – in diesem Teilstück ist trotz 6-spurigem Ausbau keine Vorgesehen.
Genaueres zu Autobahnlärm in den Wohnungen (Berechnungen der Lärmwerte für die einzelnen Wohnungen):U17_Immissionstechnische Untersuchung ( U17_Immissionstechnische Untersuchung.zip 20.7 MB ) und dann im Dok: U17-2-3_Tabelle_Riederwald.pdf
Und zu Lärm in der Natur (als grafische Darstellung):U17_Immissionstechnische Untersuchung ( U17_Immissionstechnische Untersuchung.zip 20.7 MB ) und dann im Dok U17-3-1_Freibereichskarte_Prognose 2030 Tag.pdf
b) Naturzerstörung:- Vernichtung von Natur für die neuen Fahrspuren – dafür gibt es vor Ort so gut wie keinen Ausgleich! Das geht nicht!
Forderung: Hier muss schnellstens nach Ausgleich gesucht werden. Schon der Bau des Riederwaldtunnels und des AD Erlenbruchs führte zu massiven Verlusten von Natur vor Ort. Bei einer Einhausung könnte deren Dach begrünt werden, was eine deutliche klimatische Verbesserung für die betroffenen Stadtteile vor dem Hintergrund der zukünftigen heißen Sommer wäre (und Lärm- und Schadstoffe – bei Filter wären auch kein Problem)
c) Grenzwertüberschreitungen bei Schadstoffen – Bisher nur an einzelnen Tagen und zu einzelnen Zeiten – aber fehlerhafte Berechnung
– Forderung: Die Schadstoffwerte werden zu denen einer HLNUG Messtation des Landes hinzuaddiert. Allerdings gibt es im Riedrwald gar keine solche Messtation! Und die Messtationen der Stadt Frankfurt zeigen jetzt bereits entlang des Erlenbruchs massive Überschreitungen beim NO2 – vermutlich wird auch die Feinstaubbelastung am Erlenbruch höher liegen. Damit wären die Rechnungen des Landes für den Riederwald hinfällig! Dass es an einzelnen Tagen Überschreitungen gibt und dass in Spitzenzeiten die Belastung steigt ist auch nicht ohne! Hier muss gefordert werden, dass die lokale Belastung gemessen und berücksichtigt wird und dass dann Maßnahmen zur Vermeidung der Schadstoffe ergriffen werden.
Kopien aus Dok (unten):
Die Ergebnisse (Tabelle 3 und 4) zeigen, dass unter Berücksichtigung der oben angeführten Änderungen beider Baumaßnahme A661 Ostumgehung keine Überschreitung von Grenzwerten auftreten werden.Die prognostizierte, mittlere Belastung wird voraussichtlich 25% unterhalb der Jahrmittel-Grenzwerte von40 μg/m³ liegen, d.h. der Maximalwert über die repräsentativen Immissionsorte liegt für NO2 wie auch fürPM10 bei ca.30 μg/m³ bezogen auf die Grenzwerte von 40 μg/m³ und für PM2.5liegt der Maximalwert bei 16μg/m³ bezogen auf den Grenzwert von 25 μg/m³. Auch der ab dem Jahr 2020 geltende, reduzierte Grenzwertvon PM2.5 von 20μg/m³ wird gut eingehalten.Die zulässige Überschreitungshäufigkeit bei Stickstoffdioxid von maximal 18 Überschreitungen des 1 Stunden-Wertes von 200 μg/m³ wird mit einem Maximalergebnis von 5 Überschreitungen gut eingehalten. Diesgilt auch für den Feinstaub (PM10): die zulässige Überschreitungshäufigkeit von maximal 35 Überschreitungendes 24-Stunden-Wertes von 50 μg/m³ wird mit einem Maximalergebnis von 25 Überschreitungen guteingehalten.Die Bewertung für repräsentative Querschnitte an der A661 (Tabelle 3) zeigt, dass die maßgeblichen Immissionsgrenzwertefür Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10, PM2.5) auch für die höchsten Immissionseinträgein 10 m Abstand zum Fahrbahnrand gut eingehalten bzw. nicht ausgeschöpft werden.Grundlage der Bewertung ist die Berücksichtigung des Hintergrundpegels. Dieser wurde aus Messwertender HLNUG abgeleitet und konservativ festgelegt. Aufgrund der politischen Vorgaben und Absichten ist zuerwarten, dass die angenommenen Hintergrundwerte 2030 eher als zu hoch bewertet werden müssen.Bedingt durch eine höhere Verkehrsbelastung liegt in den Spitzenstunden ein dichter Verkehrsfluss vor, derzu höheren Emissionen und damit zu einer höheren Belastung führen kann. Abschätzungen ergeben, dassdie durch die Morgen- und Abendspitze auftretende Mehrbelastung Erhöhungen verursacht, die bis zu 25%oberhalb der ausgewiesenen Mittelwerte liegen können. Da jedoch die NO2 Belastung an den repräsentativenImmissionsorten weniger als 5 μg/m³ beträgt und der Grenzwert noch um ca. 10 μg/m³ unterschritten ist,ergibt auch die explizite Berücksichtigung der Erhöhung der Belastung durch die Spitzenstunden keine kritischenWerte.
Genaures:
U21.1_Lufthygienisches Gutachten ( U21.1_Lufthygienisches Gutachten.zip 15.6 MB ) in | U21-1-0_Lufthygienisches Gutachten_m_Lageplan_Aktualisierung A 661.pdf
II) Baustelle Riederwaldtunnel (
Überschreitung der Grenzwerte bei Schadstoffen:
Feinstaub: Die Dokumente zeigen eine massive Überschreitung bei Feinstaub PM10. Forderung: Diese kann nicht hingenommen werden. Das ginge stark zu Lasten der Anwohner.Nur eine Überwachung der Feinstaubwerte – wie im Dok vorgeschlagen – reicht nicht. Es muss bereits jetzt ein Konzept zur Verhinderung des gefährlichen Feinstaubs erstellt werden – offensichtlich ist hier eine massive Gefährdung bereits in den Berechnungen zu sehen! (gerade bisherige Baustellen-Erfahrungen, zeigen, dass spätere Messungen nicht viel bewirken!
NO2: Auch hier gilt: Die Schadstoffwerte werden zu denen einer HLNUG Messtation des Landes hinzuaddiert. Forderung: Allerdings gibt es im Riederwald gar keine solche Messtation! Und die Messtationen der Stadt Frankfurt zeigen jetzt bereits entlang des Erlenbruchs massive Überschreitungen beim NO2 – vermutlich wird auch die Feinstaubbelastung am Erlenbruch höher liegen. Damit wären die Rechnungen des Landes für den Riederwald hinfällig! Hier muss gefordert werden, dass die lokale Belastung gemessen und berücksichtigt wird! Und dann der Grenzwert unbedingt eingehalten wird.
Auszug aus Dok unten:
Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM10|
Großes Problem: Feinstaub:Bei PM10 hingegen wird zum einen für einzelne Monitorpunkte in einer Episode der Grenzwert für den Jahresmittelwert knapp überschritten. Zum anderen werden in allen drei Episoden für mehrere Monitorpunkte mehr als 35 Überschreitungstage berechnet .Dabei trägt bei PM10 die Baustelle relevant zu den möglichen Grenzwertüberschreitungen bei. Aufgrund der Auswahl der Episoden ist davon auszugehen, dass während der übrigen Zeiträume an den Monitorpunkten, die den dann jeweils bearbeiteten Baufeldern zugeordnet sind, geringere Belastungen auftreten, als an den jeweils höchst belasteten Stellender untersuchten drei Episoden. Aufgrund der im lstfall teils schon hohen Belastungen, insbesondere bei NOz, bzw. der baustellenbedingten Emissionen, insbesondere vonPM10, muss aber auch in den anderen Zeiträumen damit gerechnet werden, dass Grenzwerteüberschritten werden können. Obschon sich PM10-Belastungen, insbesondere bezüglich des Tagesmittelwerts, nur äußerst schwer prognostizieren lassen, weil sie stark von der während der Bauphase konkret herrschenden meteorologischen Situation und Vorbelastung abhängig sind, zeigen die hier konservativ durchgeführten Modellrechnungen, dass aufgrund der Bautätigkeiten mit Überschreitungen des PM1O-Tagesgrenzwerts zu rechnen ist. Auch eine Überschreitung des Jahresgrenzwerts kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird eine messtechnische Überwachung der PM1O-Belastung während der Bautätigkeiten empfohlen . Dazu ist ein Messkonzept zu erstellen. IVUAus: U21.1_Lufthygienisches Gutachten
Gerade auch für NO2 gilt (hier wäre der Wert in der Rechnung unter dem Genzwert):
U21.1_Lufthygienisches Gutachten ( U21.1_Lufthygienisches Gutachten.zip 15.6 MB ) in U21-1-1 _E-Bericht Luftschadtsoffe_Plafe A 66
Die BIR(iederwald) bietet auch Beratung an, sowie News zu dem Thema, wie weitere hier noch nicht berücksichtigte Punkte, auf die wir hingewiesen werden bzw. wir sind dankbar für Hinweise von Ihnen. In diesen Fällen bitte Mail an info@bi-riederwald.de.
Weitere aktuelle Infos der BIR(iederwald):Bürgerinitiative Riederwald – BIR-NL 1-2021: Bis April noch gegen Lärm und Dreck wehren! Keine Ideen für ÖPNV im Osten, aber hallo! Riederwaldtunnel als Klimawandler, weiter Gas geben??? Aktuelles. (bi-riederwald.de)